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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen für E-Bikes & Mountainbikes

1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt zwischen dem reservierenden Kunden (im folgenden Mieter genannt) und dem Bikeverleih Bike-Klante, Klante GbR, Am Waltenberg 46, 59955 Winterberg (im folgenden Vermieter genannt) bei dem die Ausrüstung gemietet wird, zustande. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen:

2. Rücktrittsbestimmungen / Stornierung
Eine Stornierung der Buchung ist ausschließlich infolge Krankheit, Unfall oder sonstiger schwerwiegender Gründe (z.B. Todesfall naher Angehöriger oder mitreisender Angehöriger) möglich. In diesem Fall wird eine Stornierungsgebühr von 10€ pro Person und Tag berechnet. Die Stornierung ist dem Vermieter schriftlich anzuzeigen. Keine Mietpreisrückerstattung wird gewährt, wenn die Ausrüstung seitens des Mieters verspätet entgegengenommen wird oder aus irgendwelchen anderen Gründen überhaupt nicht entgegen genommen werden kann. Gleiches gilt, wenn der Mieter das E-Bike und/oder Schutzausrüstung vorzeitig dem Vermieter zurückgibt. Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen die nicht im Machtbereich des Vermieters liegen, berechtigen nicht zur Stornierung der Buchung. Bei Verletzung oder Erkrankung des Mieters während der Mietdauer gilt unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses folgende Regelung: a) Eine Rückerstattung des Mietpreises ist nur dann möglich, wenn das Mietmaterial sofort nach Eintritt der Verletzung oder der Erkrankung an den Vermieter zurückgegeben wird b) Ist Punkt a) erfüllt, so wird der zuviel bezahlte Mietzins ab Ausstellungsdatum des ärztlichen Zeugnisses rückerstattet. Ohne ärztliches Zeugnis ist keine Rückerstattung möglich. c) Sobald der Vermieter in Kenntnis eines Anlassfalles ist und Punkt a) und b) erfüllt sind, überweist dieser umgehend den bereits bezahlten Mietzins.

3. Abholung und Rückgabe der Ausrüstung
Der Mieter hat im Verleihgeschäft einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) vorzuweisen. Er erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt wird. Die Rückgabe der gemieteten Sportgeräte hat am letzten Tag der vereinbarten Mietperiode vor Geschäftsschluss zu erfolgen. Im Falle einer längeren Nutzungszeit wird die Differenz zwischen der tatsächlich in Anspruch genommenen Mietdauer und der reservierten bzw. bezahlten Mietdauer zu den vor Ort üblichen Mietkonditionen berechnet und ist direkt vor Ort zahlbar.

4. Umtausch
Ein Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen. Beim Umtausch in eine niedrigere Kategorie wird kein Geld zurück erstattet.

5. Gebrauch
Der Mieter ist für die gemietete Ausrüstung voll verantwortlich und hat es nur entsprechend seiner Funktion und Einsatzbedingungen pfleglich zu benützen. Zu Beginn erhält der Mieter eine Einweisung über die sachgemäße Handhabung des Fahrrades, wonach das E-Bike erst übergeben wird, wenn keine Fragen mehr offen sind. Mit der Unterschrift erklären sich der Mieter mit der fachgerechten Einstellung der Sattelhöhe, Bremsen und Bike Geometrie, gemäß den Angaben zur Person einverstanden.Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen der Ausrüstung dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter. Hat das Sportgerät bereits bei Anmietung Mängel, kann der Verleihshop – sofern er den Mangel nicht beheben kann – das Sportgerät austauschen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet. Mit der Unterschrift auf dem Check-In-Ticket bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die Anerkennung der allgemeinen Mietbedingungen und den einwandfreien Zustand des Mietobjekts. Das Leihobjekt ist nicht versichert. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Fahrrad so verwahrt wird, dass eine Verwechslung, Beschädigung, oder Diebstahl verhindert wird. Während der Nacht muss das Fahrrad in einem versperrten Raum der Unterkunft, in dem Bikedepot des Vermieters oder in einem versperrten Kfz aufbewahrt werden.

6. Verlust
Bei Diebstahl oder Unfall muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und dies beim Vermieter melden. HINWEIS: Privathaftpflichtversicherungen beinhalten oft eine „Obhutsklausel“. Sie schließt Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen aus, die Versicherungsnehmer gemietet, gepachtet oder geliehen haben. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung durch unsachgemäße Verwendung haftet der Mieter für den Zeitwert bzw. die Reparaturkosten.Falls das gemietete Fahrrad ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgebracht wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn eine Anzeige wegen Diebstahl oder Unterschlagung erstattet wird.

7. Datenschutz
Persönliche Daten die Sie auf dieser Webseite angeben, werden, unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Vorschriften (Datenschutz), ausschließlich zur Abwicklung des zur Stande gekommenen Vertrages genutzt. Der Vermieter wahrt in jedem Fall die Vertraulichkeit Ihrer Daten und wird diese nicht verkaufen, vermieten oder Dritten verfügbar machen.

8. Einwilligung
Mit Zeichnung der gegenständlichen Allgemeinen Verleih Bedingungen bestätigt der Mieter ausdrücklich, die oben angeführten Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Der Mieter gibt somit hinsichtlich der darin enthaltenen Zweckbestimmung seine Einwilligung zur Verarbeitung, einschließlich zur Übermittlung und Verarbeitung seiner Daten durch den Vermieter im Rahmen der besagten Information.Der Vertrag erlangt nach der Unterzeichnung seine volle Gültigkeit. Der Vertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar.

9. Gerichtsstand
Für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit oder in Bezug auf Buchungen beim Vermieter, gilt ausschließlich deutsches Recht und sind ausschließlich die nationalen Gerichte in Deutschland zuständig. Eine über die Reservierung hinausgehende Haftung für den Vermieter gilt als ausgeschlossen.Der Gerichtsstand ist Medebach.